Kontinuierliches Engagement


Aktivitäten des Kindertagespflege Landesverbands zur pandemiebedingten Schließzeit im März/April 2020 und das Engagement für Verbesserungen der Ausführungsvorschriften!

 

Als sich im März 2020 in Berlin die Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dramatisch erhöht hatten und das Robert Koch Institut das Risiko der Covid-19-Pandemie für die Bevölkerung als hoch einstufte, musste die Regierung handeln.


Am Freitag, den 13.3.2020 tagte in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie der Unterausschuss Tagesbetreuung. Vertreter des Kindertagespflege Landesverbands Berlin e.V. waren turnusmäßig in diesem Ausschuss anwesend. Nach dem Abbruch der Sitzung, der schon am Anfang von Herrn Schulze (Abteilungsleiter Familie und frühkindliche Bildung) in Erwägung gezogen wurde, weil eine Krisensitzung der Senatsverwaltung stattfinden würde, sagte er, dass die Kitas ab dem 17.3.2020 geschlossen werden.
Aus diesem Grund suchten die beiden Vertreterinnen des Landesverbands den Kontakt zu Frau Kubsch und Frau Kleineidam. Sie wollten klären, in welcher Form die Berliner Kindertagespflege berücksichtigt und wie auf die Gesundheit der Kindertagespflegepersonen eingegangen wird. Leider konnte das vor Ort nicht geklärt werden. Aber man lud den Landesverband für den 16.3.2020 zu einem gesonderten Gespräch mit Herrn Schulze, Herrn Weidner, Frau Kleineidam und Frau Kubsch von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein. Man erklärte uns dann, dass auch beschlossen wurde, die Kindertagespflege ab dem 18.3.2020 zu schließen. Unter anderem wurde uns nahe gelegt, dass unsere Bereitschaft für die Notbetreuung für Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe, der einzige Weg sei, die Kindertagespflege während der Schließung in der Coronakrise weiter zu finanzieren. Natürlich bekamen wir zu diesem Zeitpunkt keine Zusage über eine gesicherte Weiterbezahlung für diese Zeit. Aber man versicherte uns, dass keiner daran interessiert sei, dass es die Kindertagespflege in Berlin nach der Corona Schließzeit nicht mehr gibt.


Die Aussage der Senatsverwaltung war allerdings eindeutig, als sie einen Brandbrief erwähnten, den Tagespflegepersonen unterschrieben hatten, in dem die Schließung gefordert wurde. Sie wiesen auf die Forderung der Schließung aus unseren eigenen Reihen hin. Ohne Verordnung der Senatsverwaltung würde die Finanzierung sehr in Frage gestellt sein.


Nun kam der offizielle Beschluss der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Maßnahmen zu Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“. Wie ging es nun weiter, mit der offenen Aussage, dass es für die Weiterfinanzierung der Kindertagespflege keine Zusicherung gab.


Wir hatten in der ersten Zeit der Schließung viele Briefe an verschiedene Senatsverwaltungen und offizielle Stellen geschrieben. Herr Bürgermeister Michael Müller wurde von uns angeschrieben, damit er sich dafür einsetzt, dass die Finanzierung der Kindertagespflege während der Schließzeit gesichert ist, weil Kindertagespflegepersonen sonst aufgeben müssten. Ein weiteres Schreiben ging an den Finanzsenator Herrn Kollatz, um eine Zusicherung der Weiterbezahlung für Kindertagespflegepersonen in der Pandemiezeit zu erreichen. Die Argumente wiederholten sich in den Schreiben. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass man bedenken solle, dass ca. 1.600 Tagespflegepersonen , die etwa 5.700 Kinder betreuen, eine fester Bestandteil der Berliner Kindertagesbetreuung ist. Das darf nicht wegbrechen.


Genauso ist Frau Gesundheitssenatorin Kalayci von uns angeschrieben worden, um ihr unsere Sorgen und Existenzängste zu erklären. Des Weiteren haben wir nachgefragt, was zu erwarten ist, wenn die Schließung durch die Gesundheitsämter angeordnet wird und die Tagespflegepersonen nach dem Infektionsschutzgesetz bezahlt werden würden, bzw. die Tagespflegeperson erkrankt oder in Quarantäne muss. Diese Situation ergibt sich unter Umständen aus der Notbetreuung heraus.


Auch die Wirtschaftssenatorin Frau Pop informierten wir über den Sachverhalt in der Kindertagespflege und die wirtschaftlichen Folgen eines Wegfalls dieser Betreuungsform, wenn die Gelder nicht gesichert sind.


Wir haben alle möglichen Quellen ausgeschöpft, um auf die Existenzängste der Berliner Kindertagespflegepersonen hinzuweisen, damit wir verwertbare Aussagen über die gesicherte Weiterfinanzierung der Kindertagespflege erhalten.


Inzwischen gab es eine Twitter-Aussage von Frau Senatorin Scheeres, in der bekannt gemacht wurde, dass die Finanzierung der Kita Erzieher*innen gesichert ist und dass auch die Kindertagespflege unter einem Schutzschirm der Senatsverwaltung steht.
Am 28.4.2020 wurde der Kindertagespflege Landesverband dann erneut in die Senatsverwaltung eingeladen, natürlich unter entsprechenden Schutzmaßnahmen. Anwesend waren Herr Schulze, Frau Kleineidam, Frau Kubsch für die Senatsverwaltung und Angelika Sauermann, Ursula Lehmann und Doreen Kwaß für den Landesverband.
Dort wurde uns mitgeteilt, dass die Finanzierung in der Corona Krise durch die Notbetreuung gesichert ist. Es wäre allerdings damit zu rechnen, dass ein Teil der Sachkosten zurückgefordert würde, weil die Tagespflegepersonen weniger Ausgaben durch fehlende Kinder in der Schließzeit hätten. Dies galt erst einmal nur für den Monat April 2020. Für die andere Zeiten gab es noch keine Aussagen. Über die Abwicklung der Rückforderung sollten wir noch Kenntnis erhalten. Sie gingen davon aus, dass dies wahrscheinlich zum Jahresende einfließt. Weiterhin teilte man uns mit, dass die Änderung der Ausführungsvorschrift auch abgeschlossen ist und dass wir und die Tagespflegepersonen innerhalb der nächsten Woche gleichzeitig über beide aktuellen, sehr wichtigen Themen informiert würden.


Das passierte leider nicht. Deswegen haben wir am 17. Mai 2020 erneut an Herrn Schulze und Frau Staatssekretärin Frau Klebba geschrieben. Mit Frau Kubsch von der Senatsverwaltung waren wir sowieso in einem regen Austausch. Danach wurde uns mitgeteilt, dass man sich in einigen Punkten mit der Finanzverwaltung nicht einigen konnte. Wir wiesen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie darauf hin, dass es nötig ist, die Tagespflegepersonen auf jeden Fall, unabhängig von den abgeschlossenen Ausführungsvorschriften, über die gesicherte Finanzierung in der Corona Krise zu informieren. Des Weiteren baten wir die Senatsverwaltung noch einmal eindringlich zu klären, ob überhaupt Gelder zurückgefordert werden müssen, wenn die Tagespflegepersonen zur Zeit durch die teuren Hygienereinigungsmittel höhere Ausgaben in ihren Sachkosten haben.


Tatsächlich erhielten die Kindertagespflegeperson und der Landesverband am 16.6.2020 ein Schreiben von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, das die gesicherte Weiterfinanzierung der Kindertagespflege für die Corona Schließzeit bekannt gab. Endlich hatte die lange Ungewissheit und Existenzbedrohung für die Tagespflegepersonen ein Ende. Leider wurde unser Hinweis nach geringeren bzw. gar keinen Abzügen, wie die hälftigen Sachkosten für nicht anwesende Kinder, in keiner Weise berücksichtigt.
In einem nochmaligen Treffen am 23. Juni 2020 in den Räumen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie teilte man dem Kindertagespflege Landesverband den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Finanzverwaltung hinsichtlich der Rückzahlung der hälftigen Sachkosten in der angeordneten Corona Schließzeit und der neuen Ausführungsvorschriften mit.


Um die finanziellen Veränderungen für die Entgelte in der Kindertagespflege (im Hinblick auf die Forderungen auf den Mindestlohn und die hälftigen steuerfreien SV Zuschläge) seit 1.1.2020 durchzubringen, musste die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Finanzverwaltung Kompromisslösungen finden. Aus diesem Grund sollten die hälftigen Sachkosten für die Monate April und Mai 2020 während der Corona Schließzeit für nicht betreute Kinder zurückgezahlt werden. Für Kinder, die notbetreut werden mussten, müssten keine Sachkosten zurückgezahlt werden.


In Abwägung der finanziellen Veränderungen mit erhöhten Entgelten, mit den hälftigen SV Zuschüssen und der daraus resultierenden Nachzahlung, rückwirkend zum 1.1.2020, nahmen wir von weiteren Verhandlungen über die Rückforderungen der hälftigen Sachkosten Abstand. Die Vereinbarung, die zwischen den einzelnen Senatsverwaltungen ausgehandelt wurde, war eine Kompromisslösung, die aber positive Veränderungen und Entgelterhöhungen mit sich brachten. Verbesserungen werden oft nur erreicht, wenn man sich auf Kompromisse einlassen kann.


Damit Tagespflegepersonen aber keine unnötigen Belastungen als Folge der Rückzahlung erfahren müssen, wird dieses Geld erst dann zurückzuzahlen sein, wenn die Nachzahlungen für die mittelbar pädagogische Arbeit, die Entgelterhöhung und die anteiligen hälftigen Sozialversicherungszuschüsse rückwirkend zum 1. Januar 2020 ausgezahlt werden. Dies soll nach Aussage der Senatsverwaltung mit der Septemberbezahlung passieren.


Vorstand
Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.

 

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Aktiv gegen Rückforderungen von Entgeltzahlungen und Steuernachforderungen im Jahr 2019

 

Rückforderungen von Entgeltzahlungen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Im Juni 2019 informierte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dass die pauschalen Erstattungen für die Sozialversicherungen aus den Entgelten herausgenommen würden und die tatsächlich geleisteten Vorsorgeaufwendungen nachgewiesen werden müssten. Die Tagespflegepersonen müssten bereits für 2019 die Differenz zu den Pauschalbeträgen zurückzahlen. Die Folge wären hohe Rückforderungen an die Tagespflegepersonen gewesen. Tagespflegepersonen hatten Existenzängste und fürchteten, ihre Kindertagespflege ganz aufgeben zu müssen.
Der Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. machte in vielen E-Mails und Gesprächen mit Politikern, der Senatsverwaltung und verschiedenen Medien auf diesen Missstand aufmerksam und forderte eine Rücknahme. Der Staatssekretärin Sigrid Klebba wurden die Standpunkte in einem Dialogforum dargelegt.
Die angekündigten Rückforderungen von gezahlten Pauschalbeträgen für die Sozialversicherungsbeiträge 2019 wurden dann zurückgenommen.

 

Steuernachforderungen aufgrund der steuerfreien hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Viele Tagespflegepersonen haben für 2018 Steuernachforderungen aufgrund der Differenz zwischen den Pauschalzahlungen und den tatsächlichen Aufwendungen für die Sozialversicherung erhalten. Auch dies hätte bei vielen Kindertagespflegestellen zur Aufgabe der Tätigkeit geführt. Der Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. forderte, auf die Nachforderungen zu verzichten bzw. Regelungen zu finden, die nicht existenzbedrohend sind. Der Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. erhielt vom Staatssekretär für Finanzen, Fréderic Verrycken, die Zusage, dass bei diesen Kindertagespflegepersonen ein Antrag auf Stundung und Ratenzahlung wohlwollend geprüft würde.

 

Vorstand
Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.

 

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