Erläuternde Artikel und Veröffentlichungen zu wichtigen Themen


31.01.2024

Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

 

Die Broschüre „Was bleibt?!“, herausgegeben vom Deutschen Verein und dem Paritätischen Gesamtverband, wurde aktualisiert und liegt jetzt in der 10. Auflage 2022 vor. Die Broschüre kann auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbandes heruntergeladen werden: › www.der-paritaetische.de

 

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06.01.2023

Online-Handbuch Kindertagespflege völlig neu überarbeitet

 

Das Handbuch Kindertagespflege ist eine Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es bündelt relevante Informationen rund um die Kindertagespflege in Deutschland. Neben grundlegenden Informationen zum Arbeitsfeld Kindertagespflege werden auch rechtliche Regelungen der Länder und Fragen der Finanzierung aufgegriffen. Das Handbuch adressiert vielfältige Akteure im Feld der Kindertagespflege und stellt die Informationen unter Berücksichtigung der jeweiligen Perspektiven dar.

 

Hier gehts zum Online-Handbuch.

 

Auf dieser Seite sind auch die jeweils aktualisierten "Fakten und Empfehlungen für die Kindertagespflege" zu finden.

 

 

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23.07.2020

Expertise Datenschutz in der Kindertagespflege

 

Das Deutsche Jugendinstitut e.V. hat eine Expertise zum Thema „Datenschutz in der Kindertagespflege“ veröffentlicht. Diese Expertise soll sowohl Kindertagespflegepersonen beim datenschutzkonformen Aufbau und Betrieb ihrer Kindertagespflegestelle unterstützen, als auch Referierenden einen Überblick sowie Materialien für Seminare mit datenschutzrelevanten Inhalten bieten. Die Expertise wurde im Rahmen des Projektes „Überarbeitung und Erweiterung des QHB“ erstellt.
Die Expertise kann auf der Internetseite des Deutschen Jugendinstituts heruntergeladen werden: › www.dji.de

 

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03.07.2020

Neue Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege

 

Die neue Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege wurde am 23.6.2020 von Frau Staatssekretärin Klebba schlussgezeichnet und wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht.
Untenstehend finden Sie eine Lesefassung, in der die geänderten Passagen grau unterlegt sind.
Zu den neuen Kostenblättern weist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf folgendes hin: „Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entgelten in den Kostenblättern in den Leistungsstufen 1-3 um die Beträge handelt, die ohne die zusätzlichen individuellen hälftig zu erstattenden Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die SV-Beiträge werden auf Nachweis der gezahlten SV-Beiträge hälftig erstattet.
Beim Landesmindestlohn, auf den Bezug genommen wird, handelt es sich um Bruttobeträge, d.h. in diesen Beträgen sind 18 % SV-Anteile enthalten.“
› Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege 2020 (pdf)
› Kostenblatt 01 bis 10/2020 (pdf)
› Kostenblatt ab 11/2020 (pdf)

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08.06.2020

Kostenfreie Beratung zu steuerrechtlichen Fragen für Berliner Kindertagespflegepersonen


Familien für Kinder erweitert das Angebot der Landesberatungsstelle für Kindertagespflege in Berlin: Finanziert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie können sich Berliner Kindertagespflegepersonen, die über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen, ab sofort bis Ende 2020 professionell in steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Kindertagespflegetätigkeit beraten lassen.
Nähere Informationen finden Sie in einem Infoblatt:
› Infoblatt „Kostenfreie Beratung zu steuerrechtlichen Fragen für Berliner Kindertagespflegepersonen“

 

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18.09.2019

Sachkostenpauschale und Betriebskostenpauschale sind steuerlich verschieden zu betrachten

Die letzten Wochen haben gezeigt, dass eine große Unsicherheit in der steuerlichen Behandlung der Sachkostenpauschale und der Betriebskostenpauschale besteht.

Die Sachkostenpauschale ist Einkommen, d.h. das Entgelt für die Förderleistung und die Sachkostenpauschale pro Kind sind in der Summe das Einkommen der Tagespflegeperson.
Die Sachkostenpauschale ist gedacht für:

- Mahlzeiten und Getränke
- Körper- und Gesundheitspflege
- Spiel- und Beschäftigungsmaterialien
- kleinere Haushaltsgegenstände
- Haftpflichtversicherung
- Werterhaltung der Räume
- Mietanteil
- Reinigungs- und Energiekosten.

Über die Betriebskostenpauschale kann man bei der Steuererklärung seine Ausgaben für die Sachkosten geltend machen. Die Betriebskostenpauschale ist vom Gesamteinkommen abziehbar und verringert das zu versteuernde Einkommen, d.h. je nach Anzahl der Betreuungszeiten pro Kind pro Monat. Diese mindert somit das steuerpflichtige Einkommen.

Abziehbar sind bei einer Betreuungszeit:
von 8 Stunden/Tag 300,00 € pro Monat/pro Kind
von 7 Stunden/Tag 262,50 € pro Monat/pro Kind
von 5 Stunden/Tag 187,50 € pro Monat/pro Kind.

 

Wenn zu erwarten ist, dass die tatsächlichen Ausgaben für die Sachkosten höher sind als die Betriebskostenpauschale (z.B. aufgrund hoher Mietkosten), dann sollte ein Einzelnachweis geführt werden.

 

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03.09.2019

Steuerrechtliche Behandlung der Entgelte aus Kindertagespflege
Brief der Senatsverwaltung an alle Kindertagespflegepersonen vom 30.08.2019

Aus dem Brief geht hervor, dass es auch für 2019 beim bisherigen Verfahren (ohne Rückforderungen) bleiben kann, wenn die Kindertagespflegeperson das möchte. Der Brief wird über die Jugendämter an alle Kindertagespflegepersonen versandt.
>>> Brief der Senatsverwaltung vom 30.08.2019

 

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